Stellenausschreibung für eine Lehrkraft für den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Sprache Kurdisch-Kurmanci

Im Bereich des Schulamtes für die Stadt Köln ist zum nächstmöglichen Termin eine Stelle mit 14 Wochenstunden für den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Sprache Kurdisch-Kurmanci zu besetzen.

Aufgabe des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendlichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde wichtigen Inhalte zu vermitteln.

Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Sprache Kurdisch-Kurmanci:

1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

  1. a)  ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein- westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Kurdisch-Kurmanci oder
  2. b)  ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein- westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Kurdisch-Kurmanci (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) verfügen. In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beizulegen.

Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

2. Sofern keine Lehrkräfte nach Nr. 1.a und 1.b zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrkräfte zugelassen werde, die

  1. a)  über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Kurdisch-Kurmanci verfügen oder
  2. b)  über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Kurdisch-Kurmanci verfügen
  3. c)  über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen Hochschulabschluss eines Landes des Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 GeR nachweisen und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend (Schule in NRW Heft-Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit verfügen.

In allen Fällen (2.a, 2.b, 2.c) müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen, sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt. In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung für maximal 2 Jahre.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

  1. b)  das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
  2. c)  dieerfolgreicheTeilnahmeaneinemKolloquium,dasvomLandesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder
  3. d)  einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenministeriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkräfte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

Der Einsatz erfolgt an verschiedenen Schulen im Schulamt für die Stadt Köln. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an weiteren Schulen anderer Schulamtsbezirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den Herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglaubigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt.

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein- westfälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Vorgesehen ist eine zunächst befristete Beschäftigung, die bei Bewährung nach einem Jahr in eine unbefristete umgewandelt werden kann. Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/r nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen.

Bewerbungen sind bis zum 29.04.2022 an folgende Anschrift zu richten: Schulamt für die Stadt Köln
z. Hd. Frau Hegemann (Schulaufsicht)
Stadthaus

Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln (Deutz)

Ansprechpartner ist Herr Kotsis Tel. 0221/221-39168 (dienstags von 09:30 – 14:15, mittwochs von 09:30 – 16:00 – nicht in den Schulferien).

Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zurück, sofern ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag beigefügt ist.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen

des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch das Schulamt für die Stadt Köln einverstanden.